Bewegungskindergärten

Förderung für Kindergärten und Sportvereine

"Anerkannter Bewegungskindergarten"

Da die Initiativbewerbung zunächst vom Kindergarten ausgehen muss, empfehlen wir allen Vereinen, sich umgehend mit den Kindergärten in ihrem Einzugsgebiet in Verbindung zu setzen.

Mit der Vergabe des Zertifikats soll die Verbesserung und Weiterentwicklung der qualitativen und quantitativen Bewegungssituation in Kindertageseinrichtungen mit Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren anerkannt werden.

Gesucht werden: Tageseinrichtungen für Kinder, die in Bremen und Bremerhaven ihr Profil im Bereich der Bewegungsförderung ausbauen wollen, um das Zertifikat „Anerkannter Bewegungskindergarten“ zu erwerben.

Zielsetzung: Mit einer regelmäßigen Bewegungsstunde und dem Aufbau von Patenschaften zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen soll der Bewegungsarmut von Kindern und deren Folgen entgegen gewirkt werden. Mit gezielten Bewegungsangeboten wird die soziale, emotionale, motorische und gesundheitliche Entwicklung der Kinder gefördert.

Finanzierung: Von den zur Verfügung stehenden Projektmitteln wird die Finanzierung der Übungsleiter/innen aus dem Sportverein für eine Übungsstunde pro Woche übernommen. Dies gilt für den gesamten Projektzeitraum von drei Jahren.

Antragsbedingungen, Dokumentation, Zertifikatsgültigkeit:

  • Für den Antrag das unten stehende Onlineformular ausfüllen und an den Bremer Turnverband schicken.
  • Nach der Antragstellung findet eine Besichtigung vor Ort durch eine/n Beauftragte/n des Landessportbundes Bremen und zur Überprüfung der Sicherheit durch eine/n Beauftragte/n der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen statt.
  • Die Kindertageseinrichtung dokumentiert ihre Arbeit, indem sie folgende Dokumente beim Landessportbund Bremen einreicht:
  • Bewegungstagebuch
  • Kopie des verwendeten Entwicklungsbogens
  • Kopie der Informationsmaterialien für die Eltern und der Einladung zum Elternabend
  • Das Zertifikat ist 3 Jahre lang gültig. Nach 3 Jahren kann die Kindertageseinrichtung die erforderlichen Dokumente erneut einreichen und eine Verlängerung beantragen.
  • Jede Kindertageseinrichtung hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Richtlinien für die Vergabe des Zertifikats erfüllt bleiben. Jede Veränderung, die mit den Bedingungen zur Vergabe des Zertifikats in Zusammenhang steht, ist ohne Verzögerung dem Landessportbund Bremen mitzuteilen.

Ansprechpartner und Formulare: 

Onlineformular

Landessportbund Bremen, Hutfilterstraße 16-18, 28195 Bremen
T: 0421-79287-20, E-Mail: info@lsb-bremen.de

Bremer Turnverband e.V., Violenstr. 27, 28195 Bremen
T: 0421 - 20315570, info@bremer-turnverband.de

Nach Anmeldeschluss setzen wir uns mit Ihnen bzgl. eines Besichtigungstermin in Verbindung. 

 

FAQ

Darf ein Verein mit mehreren Kita's kooperieren?
Ja, ein Verein darf, wenn er die Kapazität dafür hat, auch mit mehreren Kindertagesstätten kooperieren.

Was ist mit den wöchentlichen Bewegungsstunden gemeint?
Jede Gruppe in der Kita soll zwei Bewegungsstunden in der Woche haben.
Eine Stunde wird ein/e Übungsleiter/in aus dem Kooperationsverein übernehmen und eine Stunde übernimmt ein/e Erzieher/in vor Ort.

Was passiert, wenn die Kita keine Möglichkeit hat für die Bewegungsstunde in den Verein zu kommen?
Sollte die Kita aufgrund der Entfernung nicht die Möglichkeit haben mit ihren Gruppen in den Verein zu gehen und ein/e Übungsleiter/in müsste in die Kita,
muss dies vorher einmal vereinbart werden.