Gesundes Herz Gesetz

Was hat das „Gesundes-Herz-Gesetz“ mit unseren Vereinen zu tun?

Ende August 2024 hat das Bundeskabinett das sogenannte „Gesunde-Herz-Gesetz“ verabschiedet.

Warum ist diese Information wichtig?

Zahlreiche Sportvereine in Bremen und Bremerhaven bieten zertifizierte (mit „Pluspunkt Gesundheit“- oder „Sport pro Gesundheit“-Siegel) Gesundheitsförderungs-Kurse an. Auf Grundlage des § 20 des SGB V werde diese präventiven Gesundheits-Kurse regelmäßig von den Krankenkassen bezuschusst.

Das o.g. neue Gesetz sieht vor, dass aus dem bisherigen „Zuschuss-Topf der Krankenkassen“ zukünftig auch kardiologische Vorsorge-Untersuchungen und entsprechende Medikamente zur Prävention  finanziert werden sollen.

Was als zu erwartende Konsequenz eine deutliche Reduzierung von Krankenkassen-bezuschussten Gesundheitskursen in den Vereinen zur Folge hätte.

Der DOSB und der DTB haben bereits im Juli zum sogenannten Referenten-Entwurf des „Gesunde-Herz-Gesetz“ entsprechende Stellungnahmen abgegeben, die auch zu Teiländerungen geführt haben, jedoch das eigentliche Problem nicht wirklich aufgenommen haben. Die Gesundheits- und die Sozial-Senatorin sowie der Sportsenator in Bremen wurden vom LSB Bremen angeschrieben.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind nunmehr die Bundestagsabgeordneten die Entscheider*innen über das endgültige Gesetz.

Der Bremer Turnverband hat am 18. September 2024 die bremischen Bundestagsabgeordneten angeschrieben und auf mögliche Folgen für unsere Vereine hingewiesen und um ihre Unterstützung gebeten.

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