Verlängerung der Startrechte

Bereits drei Monate vor Ablauf der aktuellen Startrechte ist eine Verlängerung möglich. Diese wird vom Vereinsadmin durchgeführt. Die neue Jahresmarke und die entsprechenden Startrechte sind dann bis zum 31.12. des neuen Jahres gültig.

Startrechte können nicht nur einzeln über die Ansicht eines einzelnen Mitgliedes, sondern auch gesammelt verlängert werden. Das bedeutet, dass Vereinsadmins gleichzeitig für mehrere Sportler*innen die Startrechte verlängern können, ohne jedes Mitglied einzeln aufrufen zu müssen.

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