Was ist das Deutsche Gymnastikabzeichen (DGA)?
Der Deutsche Turner-Bund (DTB) hat 1974 das ‚Deutsche Gymnastikabzeichen’ (DGA) als Auszeichnung für ein vielseitiges gymnastisches Bewegen geschaffen. Mit diesem Abzeichen wird eine besondere Möglichkeit geboten, außerhalb von Wettkampf oder Wettbewerb das gymnastische Können unter Beweis zu stellen. Dieses Können kann in regelmäßigen Übungsstunden im Verein ausgebildet und dann mit dem Erwerb des Gymnastikabzeichens bestätigt werden. Außer im Verein kann das Abzeichen auch in der Schule und im Rahmen regionaler / überregionaler Turn- und Sportfeste in speziellen Angebotsformen erworben werden. Insofern ist das Gymnastikabzeichen mit seinen vielfältigen motorischen Anforderungen ein interessantes Angebot für Vereine und Schulen, aber auch für den nicht organisierten Freizeit- und Breitensport. Das Abzeichen gibt es in den ‚Farben’ Bronze, Silber und Gold.
Welche Anforderungen sind zu erfüllen?
Mit den Übungen des DGA sind jeweils spezifische motorische Anforderungen und Herausforderungen verbunden, von sportlich-athletisch bis gymnastisch-tänzerisch. Das Angebot besteht aus neun gymnastischen Übungen mit jeweils unterschiedlichen Handgeräten: Gymnastikball, Gymnastikband, 2 Gymnastikkeulen, Gymnastikreifen, Gymnastikseil, Gymnastikstab, 2 Hanteln und springender Medizinball. Zusätzlich gibt es eine Übung ohne Handgerät. Aus diesem Angebot werden mindestens vier Übungen (für das Abzeichen in Bronze) individuell ausgewählt. Für den Erwerb des Gymnastikabzeichens müssen die Übungen im Übungsablauf folgerichtig und in der Ausführung den gesetzten qualitativen Mindestanforderungen entsprechend geturnt werden. Diese erforderlichen Mindestanforderungen sind in speziellen Ausführungsbestimmungen näher ausgeführt und festgelegt und in der Broschüre 2 zum Vermitteln und Lernen der Übungen inhaltlich aufgearbeitet. Für den Fall, dass eine der gezeigten Übungen den Anforderungen noch nicht entspricht, kann diese Übung innerhalb desselben Kalenderjahres wiederholt werden. Die Übungen können auch mit passender Musik ausgeführt werden.
Wer kann das DGA erwerben – wo und wie?
Jede/r kann das Deutsche Gymnastikabzeichen erwerben, auch wenn sie/er nicht Mitglied eines Sportvereins ist. Die Übungen sind so konzipiert, dass Jüngere und Ältere, Mädchen und Jungen, Frauen und Männer durch die unterschiedlichen motorischen Anforderungen angesprochen und zum Üben motiviert werden. Die Abnahme des Gymnastikabzeichens kann während der Vereinsübungsstunden, bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. bei Turnfesten) oder auch im Rahmen von Schulveranstaltungen erfolgen. In allen Fällen ist für die Abnahme eine vom Deutschen Turner-Bund anerkannte Prüferin bzw. ein anerkannter Prüfer mit gültiger DGA-Lizenz erforderlich. Im Unterschied zu einem Wettkampf ist es möglich, die Übungen auch an verschiedenen Terminen zu absolvieren. Prüfungszeitraum ist das Kalenderjahr. Das Abzeichen kann nur einmal pro Kalenderjahr erworben werden.
Ansprechpartnerin ist Karin Müller